Säule 3a-Maximalbetrag 2025: So optimieren Sie Ihre Vorsorge und Steuern
In der Schweiz bietet die Säule 3a eine attraktive Möglichkeit, gleichzeitig vorzusorgen und Steuern zu sparen. Für 2025 wurden die Einzahlungslimits erneut angepasst – eine gute Nachricht für alle, die ihre Altersvorsorge optimieren möchten.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie die neuen Maximalbeträge aussehen, welche Regelungen für Angestellte und Selbstständige gelten und wie Sie diese Änderungen optimal für Ihre persönliche Vorsorgeplanung nutzen können.
Was ist der Säule 3a Maximalbetrag 2025?
Der Säule 3a Maximalbetrag bezeichnet den Höchstbetrag, den Sie jährlich in Ihre gebundene private Vorsorge einzahlen dürfen, um die damit verbundenen Steuervorteile zu nutzen.
Diese Obergrenze wird gesetzlich festgelegt, damit die Säule 3a nicht unbegrenzt zur Steueroptimierung genutzt werden kann. Einzahlungen bis zu diesem Betrag können Sie vollständig von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen, was Ihre Steuerbelastung erheblich senken kann.
Je nach Ihrer persönlichen Situation gilt ein unterschiedlicher Maximalbetrag. Für 2025 wurden diese Grenzen erneut angehoben:
Als Angestellte oder Angestellter mit Pensionskasse dürfen Sie 2025 maximal 7258 CHF einzahlen (vorher 7056 CHF).
Als Selbstständige oder Selbstständiger ohne Pensionskasse oder wenn Sie die BVG-Eintrittsschwelle nicht erreichen, können Sie bis zu 20% Ihres Nettoerwerbseinkommens einzahlen, höchstens jedoch 36’288 CHF (vorher 35’280 CHF).
Die Anpassung für 2025 basiert auf der Erhöhung des oberen BVG-Grenzbetrags, der neu bei 90’720 CHF liegt. Von diesem Betrag leiten sich die Maximalbeträge direkt ab: 8% für Personen mit Pensionskasse und 40% für Personen ohne Pensionskasse. Die Unterscheidung ermöglicht Personen ohne berufliche Vorsorge, mehr in die Säule 3a zu investieren und so die fehlenden Leistungen der 2. Säule teilweise zu kompensieren.
Neu ab 2025: Nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a möglich
Eine wichtige Neuerung ab 2025: Erstmals können Sie nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a tätigen. Diese Regelung ermöglicht es Ihnen, nicht genutzte Beitragsjahre rückwirkend einzuzahlen. Die ersten nachträglichen Einkäufe sind ab 2026 für das Jahr 2025 möglich.
Diese Möglichkeit ist besonders für Personen interessant, die in der Vergangenheit nicht oder nur teilweise einzahlen konnten, da sie nun Vorsorgelücken schliessen und von zusätzlichen Steuervorteilen profitieren können.
Wie Sie den Maximalbetrag der Säule 3a für Steuervorteile nutzen
Die Säule 3a bietet erhebliche Steuervorteile: Jeder eingezahlte Franken bis zum Maximalbetrag reduziert Ihr steuerbares Einkommen, was je nach Einkommen und Wohnort zu Steuerersparnissen von Hunderten bis Tausenden Franken führen kann.
In Kantonen mit hoher Steuerbelastung (wie Genf, Waadt oder Bern) sind die Vorteile besonders spürbar, während die absolute Ersparnis in steuergünstigen Kantonen (etwa Zug) etwas geringer ausfällt. Dennoch lohnt sich die regelmässige Einzahlung für praktisch alle Erwerbstätigen, da Sie damit nicht nur Steuern sparen, sondern gleichzeitig Vermögen für die Zukunft bilden.
Neben der sofortigen Steuerreduktion profitieren Sie von weiteren Vorteilen:
Das angesparte Vorsorgevermögen und alle Erträge (Zinsen, Dividenden, Kapitalgewinne) sind während der Laufzeit steuerfrei.
Sie unterliegen weder der Einkommens- noch der Vermögenssteuer.
Bei der Auszahlung (meist bei Pensionierung) wird das Kapital zu einem ermässigten Satz und getrennt vom übrigen Einkommen besteuert.
Um diese Vorteile optimal zu nutzen, sollten Sie Folgendes beachten:
Schöpfen Sie den Maximalbetrag aus: Planen Sie Ihre jährlichen Finanzen so, dass Sie den gesamten Maximalbetrag einzahlen können.
Achten Sie auf den Einzahlungszeitpunkt: Tätigen Sie die Einzahlung rechtzeitig vor Jahresende, spätestens bis 31. Dezember, damit der Betrag für das laufende Steuerjahr berücksichtigt wird.
Informieren Sie sich über die kantonalen Steuerregeln: Besonders bei der späteren Auszahlung gibt es je nach Kanton unterschiedliche Möglichkeiten zur Steueroptimierung, etwa durch gestaffelte Bezüge über mehrere Jahre.
Besprechen Sie Ihre individuelle Situation idealerweise mit einer Finanzplanerin oder einem Finanzplaner oder Ihrer Bank, um die Säule 3a optimal für Ihre persönliche Steuerplanung zu nutzen.
Tipps zur Maximierung Ihrer Säule 3a-Beiträge im Jahr 2025
Zum Schluss noch ein paar praktische Tipps, wie Sie im Jahr 2025 am meisten aus Ihrer Säule 3a herausholen können:
Frühzeitig einzahlen: Überweisen Sie den Maximalbetrag gleich Anfang Jahr oder in monatlichen Raten statt erst im Dezember. So profitieren Sie länger von Zinsen oder Anlageerträgen.
Passende Anlageform wählen: Entscheiden Sie, wie Ihr 3a-Geld angelegt sein soll. Klassische 3a-Sparkonten bieten niedrige, aber garantierte Zinsen. Vorsorgefonds oder ETFs mit unterschiedlichen Anteilen an Aktien, Obligationen, und alternativen Anlagen bieten je nach Risikoprofil höhere Renditechancen bei längerfristigem Anlagehorizont.
Keine Einzahlung verpassen: Jeder nicht genutzte Abzug bedeutet eine verpasste Steuerersparnis und Vorsorgelücke. Stellen Sie sicher, dass Sie bis Ende 2025 den vollen Betrag einzahlen.
Liquidität beachten: Zahlen Sie nur Geld ein, das Sie längerfristig nicht benötigen. Das Guthaben bleibt grundsätzlich bis zur Pensionierung gesperrt (frühester Bezug in der Regel 5 Jahre vor AHV-Rentenalter). Bauen Sie parallel einen ausreichenden Notgroschen auf einem frei verfügbaren Konto auf.
Mehrere 3a-Konten nutzen: Mit mehreren 3a-Konten können Sie bei der Pensionierung die Auszahlungen auf verschiedene Jahre staffeln und so von der Steuerprogression profitieren. Bei einem Konto muss immer das gesamte Guthaben auf einmal bezogen werden.
Anbieter vergleichen: Nutzen Sie Vergleichsdienste wie moneyland.ch, um ein passendes Angebot zu finden. Ein Anbieterwechsel ist meist problemlos möglich – besonders wenn Ihr aktueller Anbieter dauerhaft tiefere Zinsen oder höhere Gebühren hat als die Konkurrenz.
Fazit: Nutzen Sie Ihren erweiterten Spielraum
Die Säule 3a bleibt auch 2025 ein zentraler Baustein Ihrer Finanzplanung. Mit dem erhöhten Maximalbetrag von 7258 CHF (bzw. 36’288 CHF für Selbstständige ohne Pensionskasse) steht Ihnen mehr Sparvolumen zur Verfügung als im Vorjahr, was zusätzliche Steuervorteile ermöglicht.
Nutzen Sie diese Chance konsequent, planen Sie frühzeitig und schöpfen Sie das Beitragslimit der Säule 3a im Jahr 2025 voll aus. Viel Erfolg beim Vorsorgesparen!