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Freizügigkeitskonto in der Schweiz: Ihr Vorsorgekapital optimal verwalten

Freizügigkeitskonto in der Schweiz: Ihr Vorsorgekapital optimal verwalten

12. Februar 2025
Investieren

Ein Freizügigkeitskonto ist ein wichtiger Baustein in der Schweizer Altersvorsorge. Es dient dazu, Ihr angespartes Pensionskassenguthaben (2. Säule) sicher zu bewahren, wenn Sie vorübergehend nicht in einer Pensionskasse versichert sind.

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Freizügigkeitskonto: Was genau dahintersteckt, welche Vorteile es Ihnen bietet, wie Sie das passende Konto finden und welche Fragen sich Sparerinnen und Sparer häufig stellen. Wir geben Ihnen praxisnahe Tipps zur optimalen Verwaltung Ihres Vorsorgekapitals und erklären, worauf Sie bei der Auswahl eines Freizügigkeitskontos achten sollten.

Egal, ob Sie zwischen zwei Jobs stehen, ins Ausland ziehen oder sich selbstständig machen – mit dem richtigen Wissen treffen Sie die besten Entscheidungen für Ihre finanzielle Zukunft.

Was ist ein Freizügigkeitskonto?

Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass einmal in die Pensionskasse eingezahltes Geld im Vorsorgesystem verbleiben muss, bis Sie zum Bezug berechtigt sind. Sie können nicht einfach frei über dieses Kapital verfügen. Es muss entweder in eine neue Pensionskasse eingezahlt oder auf ein Freizügigkeitskonto übertragen werden. So bleibt Ihr Vorsorgekapital geschützt und zweckgebunden für Ihre Pensionierung erhalten.

Ein Freizügigkeitskonto brauchen Sie immer dann, wenn Sie aus einer Pensionskasse austreten und Ihr Vorsorgeguthaben nicht sofort in eine neue Pensionskasse überwiesen wird. Typische Situationen sind:

  • Stellenwechsel mit Unterbruch: Sie kündigen Ihre Arbeitsstelle und treten nicht nahtlos eine neue an. In der Übergangszeit wird Ihr Pensionskassengeld auf das Freizügigkeitskonto überwiesen.

  • Erwerbsunterbrechung/Auszeit: Ob Sabbatical, längere Weiterbildung, Weltreise, Babypause oder Arbeitslosigkeit – bei jeder geplanten Unterbrechung der Erwerbstätigkeit können Sie Ihr Vorsorgeguthaben auf einem Freizügigkeitskonto «parkieren».

  • Frühpensionierung: Wenn Sie sich vor dem ordentlichen Rentenalter pensionieren lassen oder aus dem Berufsleben ausscheiden, ohne die Rente sofort zu beziehen, wird Ihr angespartes Pensionskassenkapital meist ebenfalls auf ein Freizügigkeitskonto übertragen. Es bleibt dort in der Regel gesperrt, bis Sie es – frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Rentenalters – beziehen dürfen.

  • Weitere Fälle: Auch beim Schritt in die Selbstständigkeit, beim vorübergehenden Verlassen der Schweiz oder wenn Ihr neuer Job unter der Versicherungsgrenze liegt, benötigen Sie ein Freizügigkeitskonto.

Kurz gesagt: Ein Freizügigkeitskonto ist immer dann die Lösung, wenn Sie Ihre bisherige Pensionskasse verlassen und keinen neuen Arbeitgeber mit Pensionskasse haben.

Vorteile eines Freizügigkeitskontos

Ein Freizügigkeitskonto bietet nicht nur eine sichere Aufbewahrungsmöglichkeit für Ihr Vorsorgekapital, sondern bringt auch zahlreiche Vorteile mit sich, die über die reine Verwahrung hinausgehen:

Flexible Lösungen für verschiedene Lebenslagen

Das Freizügigkeitskonto bietet Ihnen flexible Lösungen für unterschiedliche Lebenssituationen. Ob bei einem Jobwechsel, während der Erwerbslosigkeit, einem Sabbatical oder einer Elternzeit – Ihr Vorsorgekapital bleibt stets im Sinne der Altersvorsorge verfügbar. Sie können das Konto Ihren Bedürfnissen anpassen, beispielsweise das Guthaben bei Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit nahtlos in die neue Pensionskasse übertragen.

Auch können Sie maximal zwei Freizügigkeitskonten gleichzeitig führen (bei verschiedenen Stiftungen). Dies gibt Ihnen Spielraum, etwa, um grössere Guthaben aufzuteilen. Insgesamt sorgt die Freizügigkeitslösung dafür, dass Sie in Phasen ohne Pensionskasse finanziell abgesichert bleiben und bei Bedarf rasch wieder in die Vorsorge einbezahlen können.

Steuervorteile

Solange Ihr Geld auf dem Freizügigkeitskonto liegt, ist es von Einkommens- und Vermögenssteuern befreit. Zinsen und allfällige Kapitalerträge werden steuerfrei reinvestiert. Die Besteuerung erfolgt erst bei der Auszahlung und dann zu einem meist ermässigten Satz (separat vom übrigen Einkommen). Dies kann erheblich zur Rendite beitragen, da Ihr Guthaben ungeschmälert wachsen kann. Besonders wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, profitieren Sie zudem oft von einer vorteilhaften Quellensteuer auf diesen Vorsorgekapitalbezug.

Besondere gesetzliche Sicherheit

Ein Freizügigkeitskonto unterliegt einer besonderen gesetzlichen Sicherheit. Das Guthaben darauf ist bis zur Auszahlung vor Zugriffen Dritter geschützt (etwa bei Betreibungen) und zweckgebunden für Ihre Altersvorsorge. Bei Bankstiftungen gelten zudem die schweizerischen Einlagensicherungsvorschriften: Barguthaben sind pro Kundin und Kunde bis 100’000 CHF gesetzlich gesichert. Bei Kantonalbanken mit Staatsgarantie ist sogar die volle Summe geschützt. Wird Ihr Freizügigkeitsguthaben in Wertpapieren angelegt, gehören diese Titel rechtlich Ihnen und wären im Insolvenzfall der Bank ebenfalls geschützt. Insgesamt bietet das Freizügigkeitskonto damit höheren Schutz als ein gewöhnliches Sparkonto. Ihr Vorsorgekapital ist also selbst in Krisenzeiten bestmöglich abgesichert.

Anlagemöglichkeiten für höhere Renditen

Da der Standardzins auf Freizügigkeitskonten oft relativ niedrig ist (und zeitweise nahe null lag), kann eine Anlage in Vorsorgefonds oder andere Wertschriften für Sie interessant sein. Wichtig ist dabei ein längerfristiger Anlagehorizont von mehreren Jahren, um Marktschwankungen auszusitzen und vom Zinseszins zu profitieren. Natürlich sind Anlagen mit Risiken verbunden, aber sie erlauben Ihnen auch, trotz beruflicher Pause am Wachstum der Märkte teilzuhaben. Sie haben die Flexibilität, die Anlagestrategie an Ihr persönliches Risikoprofil anzupassen und können bei vielen Anbietern diese bei Bedarf ändern.

Vorzeitige Bezugsmöglichkeiten

Zusätzlich zu diesen Vorteilen erlaubt ein Freizügigkeitskonto auch Vorbezüge, falls bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Beispielsweise können Sie – analog zur Pensionskasse – Geld für den Eigenheimkauf (selbst genutztes Wohneigentum) entnehmen oder beim Schritt in die Selbstständigkeit Ihr Guthaben beziehen. Auch eine vorzeitige Pensionierung (bis zu fünf Jahre vor dem Referenzalter) oder der Erwerb einer vollen IV-Rente ermöglichen einen vorzeitigen Bezug. Diese gesetzlichen Ausnahmen geben Ihnen zusätzliche Flexibilität, um Ihr Altersguthaben in besonderen Lebenssituationen zu nutzen – immer vorausgesetzt, Sie halten die gesetzlichen Vorgaben ein.

Häufige Fragen zum Freizügigkeitskonto

Im Folgenden beantworten wir einige häufig gestellte Fragen rund um das Freizügigkeitskonto, die viele Kundinnen und Kunden in der Praxis beschäftigen:

Wie eröffne ich ein Freizügigkeitskonto?

Sobald Sie wissen, dass Sie aus der Pensionskasse austreten, müssen Sie in der Regel selbst aktiv werden. Die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos ist einfach: Sie können bei einer Bank, Versicherung oder spezialisierten Freizügigkeitsstiftung Ihrer Wahl ein solches Konto eröffnen. Nach Abschluss des Eröffnungsprozesses teilen Sie Ihrer bisherigen Pensionskasse die Kontodaten mit, woraufhin diese Ihr Guthaben auf das neue Freizügigkeitskonto überweisen wird.

Wie und wann kann ich mein Freizügigkeitskonto auflösen?

Ein Freizügigkeitskonto wird vor allem dann aufgelöst, wenn der Anlass für seine Existenz wegfällt – das heisst, wenn Sie wieder einer Pensionskasse beitreten oder wenn Sie Anspruch auf den Bezug Ihres Guthabens haben. Sobald Sie eine neue Stelle antreten und somit wieder einer Pensionskasse angehören, muss Ihr Freizügigkeitskonto aufgelöst und das gesamte Guthaben an die Vorsorgeeinrichtung Ihres neuen Arbeitgebers übertragen werden. Die Auflösung erfolgt hier durch eine Überweisung: Ihr Freizügigkeitskonto-Anbieter überweist das Kapital (inklusive aller bis dahin aufgelaufener Zinsen) an die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers, womit das Konto anschliessend geschlossen wird.

Bleiben Sie hingegen bis zur Pensionierung ohne neue Pensionskasse, bleibt Ihr Guthaben in der Regel bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters auf dem Freizügigkeitskonto gesperrt. Spätestens fünf Jahre nach Erreichen des Referenz-Rentenalters müssen Sie es beziehen und das Konto damit auflösen. Der übliche Fall ist, dass Sie Ihr Freizügigkeitskapital beim Übergang in den Ruhestand als Kapitalabfindung auszahlen lassen. Durch diese Auszahlung wird Ihr Freizügigkeitskonto ebenfalls geschlossen.

Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen eine vorzeitige Auflösung bzw. Auszahlung möglich ist. Diese sind im Freizügigkeitsgesetz (FZG) genau definiert.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren und Kosten sind ein entscheidendes Kriterium bei Freizügigkeitskonten – die gute Nachricht ist jedoch, dass viele Anbieter keine direkten Kontoführungsgebühren verlangen. Die Eröffnung und Führung eines einfachen Freizügigkeitskontos (ohne aktive Anlage) sind oft kostenlos.

Banken und Versicherungen verdienen indirekt an Ihrem Guthaben (etwa durch Investments oder Verwahrungsgebühren auf Anlagen), sodass sie das Konto selbst gebührenfrei anbieten können. Gewisse Freizügigkeitsstiftungen erheben für die Wertschriftenverwaltung eine geringe jährliche Gebühr oder verrechnen die internen Verwaltungskosten mit etwas tieferen Zinsen.

Informieren Sie sich deshalb im Voraus, welche Dienstleistungen kostenlos sind und wo allenfalls Gebühren anfallen. Ein sorgfältiger Vergleich der Anbieter (siehe nächsten Abschnitt) hilft Ihnen, unerwartete Kosten zu vermeiden und das beste Angebot für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.

Tipps zur Auswahl des richtigen Freizügigkeitskontos

Die Wahl des passenden Freizügigkeitskontos kann sich langfristig finanziell auszahlen. Da es in der Schweiz zahlreiche Anbieter (Banken, Versicherungen und unabhängige Stiftungen) gibt, lohnt sich ein sorgfältiger Freizügigkeitskonten-Vergleich. Im Folgenden finden Sie einige Tipps, worauf Sie achten sollten und welche häufigen Fehler es zu vermeiden gilt:

  • Zinsen und Anlagemöglichkeiten: Vergleichen Sie die Verzinsung auf dem Konto. Einige Anbieter bieten höhere Zinssätze auf Freizügigkeitsguthaben als andere. Dieser Unterschied kann über Jahre hinweg beträchtlich sein. Wenn Sie vorhaben, Ihr Geld länger liegenzulassen, spielt der Zins eine wichtige Rolle. Noch bedeutender wird er, wenn Sie nicht in Wertschriften investieren möchten. Bei den Anlagemöglichkeiten prüfen Sie, ob und wie Sie Ihr Guthaben investieren können: Gibt es Vorsorgefonds oder Depots? Wie hoch darf der Aktienanteil maximal sein?

  • Gebühren und Kostenstrukturen: Wie bereits erwähnt, verlangen die wenigsten Anbieter Grundgebühren für Freizügigkeitskonten. Trotzdem lohnt sich ein genauer Kostenvergleich. Stellen Sie sicher, dass Sie das Kleingedruckte kennen, um später keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.

  • Sicherheit und Anbieterart: Setzen Sie auf einen vertrauenswürdigen Anbieter. Freizügigkeitsstiftungen unterstehen der Aufsicht und die Guthaben sind gesetzlich geschützt, dennoch gibt es Unterschiede. Bei Bankstiftungen ist Ihr Geld (sofern in Kontoform) durch die Einlagensicherung bis 100’000 CHF abgesichert. Bei Versicherungslösungen greifen andere Schutzmechanismen, da Versicherer oft über grosse Eigenmittel verfügen.

  • Flexibilität und Service: Ideal ist, wenn ein Wechsel des Freizügigkeitskontos einfach und kostenlos möglich ist. So bleiben Sie flexibel und können bei Bedarf zu einem besseren Anbieter wechseln.

Fazit: Freizügigkeitskonto – ein wichtiger Baustein Ihrer Vorsorge

Ein Freizügigkeitskonto ist ein entscheidendes Instrument, um Ihr Altersguthaben sicher und steuerlich vorteilhaft zu verwalten. Informieren Sie sich frühzeitig und wählen Sie bewusst einen passenden Anbieter – so profitieren Sie langfristig optimal von Ihrem Vorsorgekapital. Mit gut überlegten Entscheidungen bleibt Ihre Altersvorsorge auch in beruflichen Übergangszeiten sicher und ertragreich.

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