Close notification
Alpian App

Alpian

App rating
4.7

Teilnahmebedingungen für das Empfehlungsprogramm

Einleitung

Diese Teilnahmebedingungen („Bedingungen“) regeln die Teilnahme am Empfehlungsprogramm („Programm“), das von Alpian SA („Alpian“) organisiert wird. Mit der Teilnahme am Programm gelten diese Bedingungen als akzeptiert.

Teilnahmeberechtigung

Das Programm steht bestehenden Alpian-Kundinnen und -Kunden, die ihre Konten in gutem Zustand halten, unter Einhaltung aller anwendbaren Schweizer Gesetze und Vorschriften offen.

Erläuterungen zur Teilnahmeberechtigung:

Allgemeine Teilnahmeberechtigung:

  • Das Programm steht nur Kundinnen und Kunden zur Verfügung, die am oder nach dem 16.08.2024 empfohlen wurden.

Ausnahmen für frühere Empfehlungen:

  • Empfehlungen vor dem 16.08.2024: Kundinnen und Kunden, die vor diesem Datum empfohlen wurden, sind nicht teilnahmeberechtigt, ausser unter den nachfolgend aufgeführten Bedingungen.

  • Investition im August 2024:

    • Wenn eine Kundin oder ein Kunde vor dem 16.08.2024 empfohlen wurde, das Konto jedoch im Jahr 2024 eröffnet und im August 2024 mit dem Investieren begonnen hat, ist er oder sie für das Programm teilnahmeberechtigt.

    • Der Empfehlungscode muss zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung verwendet worden sein.

Beispiel:

Eine Kundin eröffnete im Januar 2024 ein Alpian-Konto mit einem Empfehlungscode, begann jedoch erst im August 2024 mit dem Investieren. Diese Kundin ist unter dem aktuellen Programm für die Empfehlungsprämie berechtigt.

Kampagnenzeitraum

Die neue Version des Programms startet am 19.08.2024 und kann von Alpian nach eigenem Ermessen gemäss diesen Bedingungen beendet oder geändert werden.

Empfehlungsmechanismus

Teilnehmende können neue Kundinnen und Kunden mittels eines einzigartigen Empfehlungscodes an Alpian verweisen. Die Belohnung für die Empfehlung, wie hierin im Detail ausgeführt, setzt voraus, dass die empfohlene Person ein Konto bei Alpian eröffnet und die in diesen Bedingungen festgelegten Kriterien erfüllt.

Belohnungen

Die empfehlende Person kann bis zu 300 CHF in Bargeldprämien verdienen, vorausgesetzt, dass:

  • Das empfohlene Konto erfolgreich aktiviert wird.

  • Die empfohlene Person bei der Kontoeröffnung den einzigartigen Empfehlungscode der empfehlenden Person verwendet.

  • Die zusätzlichen Bedingungen für die Prämienberechtigung, wie im Abschnitt „Bedingungen für die Belohnung“ detailliert, erfüllt werden.

  • Die Bargeldprämie wird dem Alpian-Konto der empfehlenden Person innerhalb von 45 Tagen nach Erfüllung aller notwendigen Bedingungen gutgeschrieben.

Bedingungen für die Belohnung

  • Teilnehmende können Alpian an eine unbegrenzte Anzahl neuer Kundinnen und Kunden weiterempfehlen.

  • Die empfehlende Person erhält 100 CHF für jede empfohlene Person, die erfolgreich ein Alpian-Konto eröffnet und aktiviert, eine Mindesteinzahlung von 2'000 CHF innerhalb von 30 Tagen tätigt, den Betrag mindestens 7 Tage auf dem Konto behält und 3 Käufe von mindestens 20 CHF innerhalb von 30 Tagen tätigt.

  • Die empfehlende Person erhält zusätzliche 200 CHF, wenn die empfohlene Person innerhalb von 6 Monaten nach Kontoeröffnung mit Alpian zu investieren beginnt, mit einem Mindestinvestment von 10'000 CHF. Die Prämie von 200 CHF gilt nur für diejenigen, die im August 2024 mit dem Investieren begonnen haben.

Kontoschliessung

Alpian kann die Rückgabe der Empfehlungsprämie verlangen, wenn Sie Ihr Konto innerhalb von 6 Monaten nach der Kontoeröffnung schliessen. Dies gilt sowohl für Ihr Konto als auch für die Konten der Personen, denen Sie Alpian empfohlen haben.

Haftungsausschluss zur Informationsweitergabe

Mit der Teilnahme am Programm erkennen die Teilnehmenden ausdrücklich an und stimmen zu, dass Alpian bestimmte Informationen im Zusammenhang mit der Eröffnung und Aktivierung von Alpian-Konten mit der empfehlenden Person teilen darf. Die mit der empfehlenden Person geteilten Informationen beinhalten nur die Bestätigung, dass ein Konto erfolgreich mit dem einzigartigen Empfehlungscode der empfehlenden Person eröffnet und aktiviert wurde, und umfassen keine spezifischen Kontodetails, persönlichen Finanzinformationen oder andere vertrauliche Informationen.

Darüber hinaus akzeptiert und gibt die empfehlende Person durch die Empfehlung einer Person über das Programm ausdrücklich ihr Einverständnis, dass die empfohlene Person darüber informiert werden darf, dass die empfehlende Person ein aktives Alpian-Konto hat.

Die Teilnahme am Empfehlungsprogramm stellt eine Zustimmung zu dieser Informationsweitergabe dar. Bitte beachten Sie, dass alle Informationen strikt gemäss den anwendbaren Schweizer und EWR-Gesetzen und -Vorschriften weitergegeben werden, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Datenschutz- und Bankgeheimnisgesetze.

Haftungsbeschränkung

Alpian haftet nicht für Verluste, Schäden oder Verletzungen, die aus der Teilnahme am Programm oder aus der Annahme, dem Besitz oder der Nutzung einer Belohnung resultieren, ausser bei Haftung, die durch Gesetz nicht ausgeschlossen werden kann.

Änderung und Beendigung

Alpian behält sich das Recht vor, das Programm jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder zu beenden, vorausgesetzt, dies erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften.

Keine Korrespondenz

Es wird kein Schriftverkehr hinsichtlich des Programms, der Auswahl der Begünstigten oder der Vergabe von Prämien geführt, es sei denn, dies ist in diesen Bedingungen ausdrücklich vorgesehen.

Anwendbares Recht

Diese Bedingungen unterliegen schweizerischem Recht, und alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit dem Programm entstehen, fallen in die ausschliessliche Gerichtsbarkeit der zuständigen Gerichte in der Schweiz.

Kontaktdaten

Bei Fragen oder Bedenken zur Kampagne wenden Sie sich bitte an das Alpian-Marketingteam: marketing@alpian.com

Schlussbestimmungen

Diese Bedingungen stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den beteiligten Parteien bezüglich des Programms dar und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen oder Absprachen. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.