Aktien sind für viele Schweizer Anlegerinnen und Anleger ein wichtiger Baustein beim Vermögensaufbau. Doch wie werden Aktiengewinne und -erträge in der Schweiz eigentlich besteuert? Und was gibt es Neues im Jahr 2025?
In diesem Leitfaden erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Besteuerung von Aktien in der Schweiz. Wir erklären die geltenden Steuerregeln, zeigen Ihnen, was es mit der Verrechnungssteuer auf sich hat und geben konkrete Tipps, wie Sie steuerlich optimiert investieren können. Ziel ist es, dass Sie die Steuer auf Aktiengewinne verstehen und rechtzeitig Massnahmen ergreifen können, um Ihre Steuerlast zu minimieren – objektiv, fundiert und auf die Bedürfnisse von investitionsorientierten Berufstätigen zugeschnitten.
Inhaltsverzeichnis
Grundlagen der Besteuerung von Aktien in der Schweiz
Bevor wir ins Detail gehen, lohnt sich ein Blick auf die Grundprinzipien: In der Schweiz gibt es keine spezielle Kapitalertragssteuer auf Aktiengewinne für private Anleger – ein grosser Vorteil gegenüber vielen anderen Ländern.
Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Aktien gelten als steuerfrei, solange Sie als Privatperson handeln. Das bedeutet: Verkaufen Sie Ihre Aktien mit Gewinn, müssen Sie diesen Gewinn in der Regel nicht als Einkommen versteuern. Im Gegenzug können allerdings private Kursverluste auch nicht von der Steuer abgesetzt werden.
Anders sieht es bei regelmässigen Erträgen aus Aktien aus. Dividenden – also Gewinnausschüttungen von Unternehmen an Aktionäre – und Zinserträge (etwa aus Obligationen oder Guthaben) unterliegen der Einkommenssteuer.
Das heisst, Dividenden müssen in der Steuererklärung zum Einkommen addiert werden und werden zu Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert. Eine Ausnahme bilden lediglich steuerfreie Dividenden aus sogenannten Kapitaleinlagereserven (KER): Unternehmen können einen Teil der Dividende aus solchen Reserven ausschütten und dieser Anteil (maximal 50% der Gesamtdividende) bleibt für Privatanleger steuerfrei.
Neben der Einkommenssteuer auf Erträge kennt die Schweiz – anders als viele Länder – auch eine Vermögenssteuer. Ihr Aktienportfolio wird als Teil Ihres Vermögens per 31.12. bewertet und muss im Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung deklariert werden.
Die Kantone und Gemeinden erheben auf diesem Nettovermögen eine Vermögenssteuer, deren Höhe je nach Kanton variiert.
Wichtig: Alle genannten Regeln gelten für Privatpersonen in der Schweiz, die ihre Wertschriften im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung halten. Unternehmen oder professionelle Händler unterliegen abweichenden Bestimmungen. Damit stellt sich die Frage: Wann gilt man überhaupt als Privatperson und wann als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler und gewerbsmässige Wertschriftenhändlerin? Die Antwort ist entscheidend dafür, ob Ihre Aktiengewinne steuerfrei bleiben oder nicht.
Wie Aktiengewinne 2025 besteuert werden
Wie erwähnt, sind Aktiengewinne (Kursgewinne) bei Privatanlegenden grundsätzlich steuerfrei – und daran hat sich auch im Jahr 2025 nichts geändert. Allerdings gibt es wichtige Kriterien zu beachten. Die Steuerbehörden prüfen im Zweifelsfall, ob jemand wirklich noch als privater Anleger oder bereits als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler einzustufen ist. Wird man als professionell handelnd eingestuft, gelten die Aktiengewinne als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit und wären voll steuerpflichtig. Die Folge: Die Gewinne würden zum gewöhnlichen Einkommen hinzugerechnet, was je nach Höhe zu einer deutlich höheren Steuerbelastung führen kann –Stichwort «Steuerprogression». Zudem müssten unter Umständen auch Sozialabgaben (AHV/IV) auf diese Gewinne bezahlt werden.
Zum Glück gibt es klare Safe-Harbor-Kriterien, deren Einhaltung dafür sorgt, dass Sie in der Regel nicht als gewerbsmässig gelten. Die Schweizer Steuerverwaltung hat fünf zentrale Punkte definiert:
Mindesthaltedauer: Halten Sie jede gekaufte Aktie mindestens 6 Monate im Depot, bevor Sie sie verkaufen. Kurzfristiges Day-Trading oder spekulatives Hin und Her erhöhen das Risiko, als Trader eingestuft zu werden.
Transaktionsvolumen: Ihr jährliches Handelsvolumen (Summe aller Käufe und Verkäufe) sollte nicht mehr als das Fünffache Ihres Anfangs-Portfoliowerts betragen. Beispiel: Starten Sie das Jahr mit 50'000 CHF – Depotwert, sollten Sie nicht mehr als 250'000 CHF – an Käufen oder Verkäufen tätigen.
Keine Lebensunterhaltsabhängigkeit: Kapitalgewinne nicht zur Hauptfinanzierung nutzen. Eine Faustregel besagt, dass Gewinne aus Wertschriften < 50% Ihres jährlichen Reineinkommens ausmachen sollten. Wenn Sie also nicht auf Börsengewinne angewiesen sind, um Ihre Rechnungen zu bezahlen, bleiben Sie eher im Privatstatus.
Eigenfinanzierung: Investieren Sie nur eigenes Kapital, keine oder nur minimal Fremdfinanzierung (Kredite). Wer etwa mit geliehenem Geld (z. B. Lombardkredit) handelt, signalisiert unternehmerisches Vorgehen.
Keine spekulativen Derivate: Verzichten Sie auf den Einsatz von Derivaten (Optionen, Futures) zu Spekulationszwecken. Derivate sollten höchstens zur Absicherung bestehender Positionen (Hedging) genutzt werden, nicht zur zusätzlichen Gewinnmaximierung.
Sind alle fünf Kriterien kumulativ erfüllt, können die Behörden in der Regel gewerbsmässigen Handel ausschliessen – Sie gelten dann als Privatanleger und Ihre Aktiengewinne bleiben steuerfrei. Erfüllen Sie eines der Kriterien nicht vollständig, bedeutet das nicht automatisch eine Besteuerung, aber die Steuerbehörde wird Ihren Fall genauer prüfen. Im Zweifelsfall lohnt es sich, Dokumentation über Ihre Anlagestrategie (z.B. langfristiger Vermögensaufbau statt kurzfristiges Trading) bereitzuhalten.
Verrechnungssteuer auf Dividenden
Wer Aktien besitzt, profitiert möglicherweise von Dividenden. In der Schweiz fällt auf Dividenden automatisch die Verrechnungssteuer von 35% an. Das bedeutet: Wenn ein Schweizer Unternehmen eine Dividende ausschüttet, überweist Ihre Bank zunächst nur 65% der Brutto-Dividende an Sie, die restlichen 35% gehen an die Eidgenössische Steuerverwaltung.
Keine Sorge: Diese 35% sind kein endgültiger Steuerabzug, sondern eine Sicherungssteuer. Sie soll sicherstellen, dass Einkünfte korrekt deklariert werden. Sobald Sie Ihre Dividendenerträge in der Steuererklärung angeben, erhalten Sie die einbehaltene Verrechnungssteuer vollumfänglich zurückerstattet – entweder als Gutschrift auf Ihre Kantons- und Gemeindesteuern oder als direkte Rückzahlung.
Für alle, die im Inland leben heisst das: Dividenden werden letztlich zum normalen Einkommenssteuersatz besteuert, und die Verrechnungssteuer ist nur ein Vorschuss. Voraussetzung für die Rückerstattung ist die korrekte Deklaration aller Vermögen und Erträge – insbesondere im Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung.
Versäumen Sie dies, behält der Fiskus die 35% ein – was faktisch einer Strafsteuer gleichkommt. Leider passiert vielen genau das: Schätzungen zufolge verschenken Schweizer Aktienanleger jährlich über 14 Milliarden Franken, weil sie fällige Steuern, insbesondere die ausländische Quellensteuer, nicht zurückfordern.
Ein Spezialfall sind ausländische Dividenden: Halten Sie z.B. Aktien aus den USA oder Deutschland, unterliegen die Dividenden einer Quellensteuer des Herkunftslandes, die oft um 15–30% betragen. Dank Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und vielen Ländern können Schweizer Privatanleger in der Regel 15% dieser ausländischen Quellensteuer zurückerhalten.
Wichtig zu wissen: Die Verfahren sind mit etwas Aufwand verbunden und lohnen sich vor allem bei grösseren Dividendensummen.
Mögliche Wege zur Steueroptimierung Ihrer Aktiengewinne
Angesichts der steuerlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz bestehen verschiedene Möglichkeiten, Aktieninvestitionen steuerlich zu optimieren. Im Folgenden werden fünf gängige Ansätze vorgestellt, die Anlegerinnen und Anleger im Jahr 2025 berücksichtigen sollten:
Steuerfreie Kapitalgewinne bei langfristiger Anlage: Eine langfristig orientierte Anlagestrategie, die Kriterien wie Mindesthaltedauern und Handelsvolumen berücksichtigt, könnte helfen, diese steuerliche Einstufung beizubehalten.
Wachstumsaktien und Dividendenstrategien abwägen: Dividenden werden in der Schweiz als Einkommen versteuert. Anlegerinnen und Anleger könnten daher bei der Portfolioplanung überlegen, ob eine höhere Gewichtung von Wachstumsaktien oder Titeln mit moderaten Dividendenrenditen ihren steuerlichen Präferenzen entspricht.
Nutzung von steuerbegünstigten Vorsorgekonten (Säule 3a): Die Säule 3a bietet die Möglichkeit, Kapital steuerlich begünstigt anzulegen. Den aktuellen Maximalbetrag der Säule 3a für 2025 finden Sie hier.
Geltendmachung anlagebezogener Steuerabzüge: Privatanlegerinnen und -anleger können in der Schweiz gewisse Verwaltungskosten ihrer Wertschriftenanlagen steuerlich absetzen. Dazu zählen etwa Depotgebühren oder Kosten für die Erstellung des Steuerverzeichnisses. Je nach Kanton sind entweder Pauschalabzüge erlaubt, oder der Abzug effektiver Kosten. Das Eintragen dieser Positionen in die Steuererklärung könnte zu einer Reduzierung des steuerbaren Einkommens führen.
Die genannten Ansätze bieten Anhaltspunkte für eine informierte steuerliche Betrachtung der Aktienanlage. Anlegerinnen und Anleger sind gut beraten, ihre persönliche Situation und individuelle steuerliche Aspekte sorgfältig zu prüfen oder gegebenenfalls fachliche Beratung hinzuzuziehen.
Fazit: Mit klarer Steuerstrategie zum langfristigen Anlageerfolg
Aktienbesteuerung in der Schweiz mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, doch mit dem richtigen Wissen lassen sich Steuervorteile effektiv nutzen. Fasst man zusammen, profitieren Privatanlegende 2025 weiterhin von steuerfreien Kursgewinnen, müssen aber Dividenden und Vermögenswerte korrekt deklarieren.
Nutzen Sie legale Gestaltungsmöglichkeiten, wie die Säule 3a oder den strategischen Einsatz von Anlagen mit niedrigerer Dividendenrendite, um Ihre Steuerlast zu optimieren.
Bleiben Sie dabei immer auf dem Laufenden über die aktuellen Regelungen und passen Sie Ihre Strategie bei Bedarf an. Denken Sie daran, dass dieser Leitfaden keine individuelle Steuerberatung ersetzt. Bei komplexen Situationen – etwa sehr grossen Depotvolumen, Immobilien im Portfolio oder internationalen Steuerfragen – kann es sinnvoll sein, eine Fachperson beizuziehen. Viel Erfolg beim Ausbau Ihrer Anlagestrategie!