Immobilien
By Alpian25. März 2025

Der Schuldbrief in der Schweiz – Klarheit für Ihre Immobilieninvestition

Ein Schuldbrief ist ein zentrales Element der Immobilienfinanzierung in der Schweiz. Wer eine Liegenschaft kauft oder mit einer Hypothek belastet, begegnet unweigerlich diesem Begriff.

In diesem Leitfaden wird der Begriff «Schuldbrief» erläutert und seine Bedeutung im Kontext von Grundpfandrechten und Hypotheken dargestellt. Dabei wird gezeigt, warum der Schuldbrief sowohl für Kreditnehmer als auch für Kreditgeber finanzielle Sicherheit bietet und wie er zur transparenten Verwaltung von Immobilienkrediten beiträgt. Lesen Sie weiter, um alles Wichtige über Schuldbriefe – von den Grundlagen über die Funktionsweise bis hin zu Vor- und Nachteilen – zu erfahren.

Was ist ein Schuldbrief?

Ein Schuldbrief ist ein gesetzliches Grundpfandrecht in der Schweiz, das zur Absicherung von Immobilienkrediten dient​. Durch den Schuldbrief wird eine persönliche Geldforderung begründet, welche durch ein Grundpfand (die beliehene Immobilie) gedeckt ist.

Das bedeutet: Der Schuldner haftet mit dem Grundstück und mit seinem gesamten Vermögen für die Rückzahlung der Schuld.

Im Klartext verleiht ein Schuldbrief dem Kreditgeber das Recht, die Immobilie verwerten zu lassen (z. B. einen Hausverkauf zu erzwingen), falls der Schuldner seine Hypothekarschuld nicht vertragsgemäss bedienen kann. Damit bildet der Schuldbrief das Rückgrat des Schweizer Hypothekensystems, auch wenn der umgangssprachliche Begriff «Hypothek» im Gesetz so nicht vorkommt. Rechtlich handelt es sich um eine Kombination aus Forderung und Grundpfandrecht​.

Namenschuldbrief vs. Inhaberschuldbrief – was ist der Unterschied?

Bei der Ausgestaltung eines Schuldbriefs gibt es zwei traditionelle Arten. Ein Inhaberschuldbrief ist ein Papier-Schuldbrief, der auf den Inhaber bzw. die Inhaberin lautet – also ein Wertpapier, das rechtlich demjenigen gehört, der es physisch besitzt. Demgegenüber wird ein Namenschuldbrief auf den Namen einer bestimmten Person (Gläubiger) ausgestellt und im Grundbuch eingetragen​.

Ein Namenschuldbrief ist übertragbar, erfordert aber eine schriftliche Abtretung (Indossament), während ein Inhaberschuldbrief wie Bargeld durch blosse Übergabe den Gläubiger wechseln kann.

Beide Varianten verbriefen das Pfandrecht am Grundstück zugunsten des Kreditgebers. Seit einer Gesetzesrevision 2012 existiert zusätzlich der Register-Schuldbrief als moderne Form: Dabei wird kein Papierdokument mehr erstellt, sondern das Pfandrecht elektronisch im Grundbuch eingetragen – immer auf den Namen des Gläubigers oder Eigentümers​.

Für die Praxis ist wichtig zu verstehen, dass Hypotheken und Schuldbriefe eng miteinander verknüpft sind: Ohne Schuldbrief keine grundpfandgesicherte Hypothek. Der Schuldbrief ist somit das juristische Werkzeug, das einer Bank die nötige Sicherheit gibt, um grossvolumige Immobilienkredite zu vergeben.

Wie funktioniert ein Schuldbrief in der Immobilienfinanzierung?


Nutzung als Sicherheit

In der Immobilienfinanzierung dient der Schuldbrief als Sicherheit für den Kreditgeber. Hier ein praktisches Beispiel: Herr Müller möchte ein Haus in Zürich kaufen. Der Kaufpreis beträgt 1 Million CHF, und er benötigt eine Hypothek von 800’000 CHF. Die Bank will diese Summe nur auszahlen, wenn sie im Gegenzug ein Grundpfandrecht am Haus erhält. Zu diesem Zweck wird ein Schuldbrief über 800’000 CHF auf der Liegenschaft erstellt und der Bank verpfändet. Dieser Schuldbrief verbrieft das Recht der Bank, die Immobilie zwangsversteigern zu lassen, falls Herr Müller seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Solange Herr Müller Zinsen und Amortisation wie vereinbart zahlt, bleibt der Schuldbrief im Hintergrund als stille Sicherheit bestehen. Die Schuldbriefsforderung läuft parallel zur eigentlichen Darlehensforderung und sichert diese ab.

Erstellung und Eintragung

Die Erstellung eines Schuldbriefs erfolgt in Zusammenarbeit zwischen Eigentümer, Bank, Notar und Grundbuchamt. Zunächst schliessen Kreditnehmer und Kreditgeber einen Pfandvertrag ab, der die Bedingungen des Grundpfandrechts festhält. Dieser wird notariell beurkundet und beim Grundbuchamt als Antrag auf Eintragung eingereicht​. Nach Prüfung trägt das Grundbuchamt den Schuldbrief im Grundbuch ein und stellt – falls es ein Papier-Schuldbrief ist – einen Pfandtitel aus. Bei Papier-Schuldbriefen erhält typischerweise die Bank das Originaldokument zur Aufbewahrung, da Rechtssicherheit nur mit Besitz des Pfandtitels gegeben ist. Bereits vor Vorliegen des endgültigen Grundbucheintrags stellt das Grundbuchamt meist ein Interimszeugnis aus, das die bevorstehende Eintragung des Schuldbriefs bestätigt​. Dieses Zwischendokument genügt der Bank in der Regel, um die Hypothek auszuzahlen, sodass der Immobilienkauf nicht verzögert wird.

Praktische Handhabung

Während der Laufzeit der Hypothek bleibt der Schuldbrief als Pfand bei der Bank (oder eingetragen auf ihren Namen, falls Register-Schuldbrief). Der Eigentümer spürt im Alltag wenig davon – er behält das Eigentum an der Liegenschaft, kann sie nutzen oder vermieten, aber er kann ohne Zustimmung des Gläubigers nicht frei über den belasteten Grundstückswert verfügen.

Wichtig zu wissen: Auch nachdem ein Darlehen vollständig zurückbezahlt ist, erlischt der Schuldbrief nicht automatisch. Die Schuldbriefforderung bleibt in Höhe des Nominalbetrags bestehen. Der Eigentümer kann dann von der Bank die Herausgabe des Pfandtitels oder die Umschreibung des Register-Schuldbriefs auf sich selbst verlangen​. In diesem Fall wird aus dem Bankschuldbrief ein sogenannter Eigentümerschuldbrief. Der Vorteil: Der Eigentümer kann diesen bestehenden Schuldbrief später erneut als Sicherheit verwenden, falls er wieder eine Hypothek aufnehmen möchte. So spart er die Kosten für die Errichtung eines neuen Schuldbriefs​. Alternativ kann der Schuldbrief auf Wunsch vollständig gelöscht werden (Entfernung des Eintrags im Grundbuch und Vernichtung des Pfandtitels).

Vorteile und Nachteile eines Schuldbriefs


Vorteile

  • Rechtssicherheit: Ein Schuldbrief ist gesetzlich klar geregelt und im Grundbuch offiziell eingetragen. Dies gibt sowohl Kreditgebern als auch Kreditnehmern hohe Rechtssicherheit über die Eigentums- und Pfandrechtsverhältnisse. Im Streitfall ist eindeutig nachvollziehbar, wer welche Ansprüche hat.

  • Verbesserte Kreditfähigkeit: Durch die Besicherung mit einem Schuldbrief gilt ein Immobilienbesitzer bzw. eine Immobilienbesitzerin gegenüber Banken als kreditwürdiger. Grössere Darlehensbeträge werden überhaupt erst dank Schuldbrief möglich, da die Bank eine werthaltige Absicherung hat. Für Kreditnehmer bedeutet das Zugang zu Hypotheken mit vergleichsweise niedrigen Zinsen, weil das Ausfallsrisiko der Bank reduziert ist.

  • Transparenz: Alle Grundpfandrechte in der Schweiz – also auch Schuldbriefe – sind im öffentlichen Grundbuch ersichtlich. Dadurch besteht volle Transparenz über die Belastung einer Immobilie. Potenzielle Käufer oder weitere Gläubiger können die eingetragenen Schuldbriefe einsehen, was die Einschätzung der finanziellen Situation einer Liegenschaft erleichtert. Zudem sorgt der formalisierte Prozess (Notar, Grundbuch) für eine klare Dokumentation.

Nachteile

  • Entstehungskosten: Die Errichtung eines Schuldbriefs ist mit Kosten verbunden. Notariatsgebühren sowie Grundbuchgebühren richten sich meist nach der Höhe des Schuldbriefbetrags und können je nach Kanton und Betrag einen spürbaren Posten ausmachen. Beim Kauf einer Immobilie mit Hypothek fallen diese Kosten zusätzlich zum Kaufpreis an. Zwar können durch Wiederverwendung bereits bestehender Schuldbriefe Gebühren gespart werden​, dennoch ist die erstmalige Erstellung teuer.

  • Verwaltungsaufwand: Ein Papier-Schuldbrief muss sicher verwahrt werden – oft übernimmt die Bank dies. Geht der Pfandtitel verloren, ist ein aufwändiges gerichtliches Kraftloserklärungsverfahren nötig, um den Schuldbrief zu annullieren. Auch die Übertragung oder Änderung von Schuldbriefen erfordert Formalitäten über Notar und Grundbuch. Dieser Verwaltungsaufwand entfällt teilweise beim Register-Schuldbrief, doch auch dort sind Änderungen nur mit Grundbucheintrag möglich.

  • Eingeschränkte Liquidität des Immobilienwertes: Ist eine Immobilie mit hohen Schuldbriefen belastet, schmälert dies die freie verfügbare Substanz des Eigentümers. Zusätzliche Kredite auf die gleiche Liegenschaft (z. B. eine zweite Hypothek) sind nur möglich, wenn der Wert die bestehenden Schuldbriefe übersteigt. Auch beim Verkauf einer Immobilie müssen bestehende Schuldbriefe entweder vom Käufer übernommen oder vorab gelöscht werden, was den Verkaufsprozess beeinflussen kann. Kurz gesagt bleibt ein Teil des Immobilienwerts gebunden, solange ein Schuldbrief darauf lastet.

Schritte zur Sicherung eines Schuldbriefs

Möchten Sie einen Schuldbrief einrichten, etwa im Zuge einer Immobilienfinanzierung, folgen im Wesentlichen diese Schritte:

  1. Finanzierungsbedarf klären: Ermitteln Sie den benötigten Hypothekarbetrag und prüfen Sie, ob bereits ein alter Schuldbrief auf der Immobilie existiert, der wiederverwendet werden kann. Falls ja, lässt sich dieser mit Zustimmung der Bank als Sicherheit nutzen und ggf. im Betrag erhöhen, was Kosten spart.

  2. Bank auswählen und Antrag stellen: Suchen Sie eine passende Bank oder Kreditgeberin für Ihre Hypothek und stellen Sie den Finanzierungsantrag. Die Bank prüft Bonität sowie Belehnungswert der Immobilie. Kommt eine Finanzierung zustande, wird die Bank die Erstellung des Schuldbriefs verlangen und oft in die Wege leiten.

  3. Notarielle Beurkundung (Pfandvertrag): In Zusammenarbeit zwischen Bank, Eigentümer und einem Notar wird ein Pfandvertrag vorbereitet, der die Details des Grundpfandrechts festlegt (Schuldbriefhöhe, Zinsen, Rang etc.). Sie als Eigentümer oder Eigentümerin unterzeichnen diesen Vertrag beim Notar, der ihn öffentlich beurkundet​. Dieser Schritt schafft die rechtliche Grundlage für den Schuldbrief.

  4. Eintragung ins Grundbuch: Nach der Beurkundung meldet der Notar bzw. Eigentümer die Eintragung des Schuldbriefs beim zuständigen Grundbuchamt an​. Das Grundbuchamt prüft den Antrag und nimmt die Eintragung vor. Bei einem Papier-Schuldbrief wird zugleich der Pfandtitel (Urkunde) erstellt und vom Grundbuchverwalter unterschrieben.

  5. Übergabe an die Bank und Auszahlung: Sobald das Grundbuchamt den Eintrag bestätigt, erhält die Bank entweder den Papier-Schuldbrief oder einen Registereintrag auf ihren Namen. Bereits vor der finalen Eintragung stellt das Grundbuchamt üblicherweise eine Interimsbestätigung aus, damit die Bank Sicherheit hat​. Auf dieser Basis gibt die Bank das Darlehen frei – das heisst, die Hypothek wird ausbezahlt und Sie können den Kauf oder das Bauvorhaben finanzieren​.

  6. Nachbearbeitung und Aufbewahrung: Der Schuldbrief ist nun eingerichtet und dient als laufende Sicherheit. Als Kreditnehmer sollten Sie die Belastung im Grundbuch im Blick behalten. Bei Papier-Schuldbriefen verwahrt in der Regel der Gläubiger (die Bank) das Dokument. Nach vollständiger Rückzahlung der Hypothek entscheiden Sie, ob der Schuldbrief gelöscht oder als Eigentümerschuldbrief behalten wird. Die Löschung erfordert wiederum einen Grundbuchantrag und – bei Papierform – die physische Vorlage des Pfandtitels mit Löschbewilligung der Bank. Planen Sie genug Zeit für diese Formalitäten ein, insbesondere wenn ein Verkauf der Immobilie ansteht, damit keine Fristen versäumt werden.

Individuelle Beratung – der nächste Schritt

Ein Schuldbrief ist ein komplexes, aber unverzichtbares Instrument für eine solide Immobilienfinanzierung. Haben Sie Fragen dazu, wie Sie Schuldbriefe optimal nutzen können, oder benötigen Sie Beratung bei Ihrer Hypothek?

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