Altersvorsorge
By Alpian15. April 2025

Koordinationsabzug in der Schweiz: Auswirkungen auf Ihre Altersvorsorge erklärt

Die schweizerische Altersvorsorge beruht auf dem bewährten 3-Säulen-System: Die 1. Säule (AHV/IV) sichert Ihre Grundbedürfnisse im Alter ab, die 2. Säule (BVG, Pensionskasse) dient der Fortführung Ihres gewohnten Lebensstandards und die 3. Säule (private Vorsorge) ermöglicht Ihnen zusätzliches Vorsorgesparen.

Für Berufstätige in der Schweiz, die unter das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) fallen, ist das Zusammenspiel dieser Säulen entscheidend. In diesem Kontext spielt der Koordinationsabzug eine wichtige Rolle, insbesondere in der 2. Säule.

Doch was bedeutet «Koordinationsabzug» genau, wie wird er berechnet und welche Auswirkungen hat er auf Ihre persönliche Altersvorsorge? Diese wichtigen Fragen beantworten wir in diesem Artikel.

Was ist der Koordinationsabzug und warum ist er wichtig?

Der Koordinationsabzug ist ein festgelegter Betrag, der in der beruflichen Vorsorge (2. Säule) von Ihrem Jahreslohn abgezogen wird, um den versicherten Lohn (auch koordinierter Lohn genannt) zu bestimmen.

Dieser Mechanismus stellt sicher, dass jener Teil Ihres Einkommens, der bereits durch die 1. Säule (AHV/IV) abgedeckt wird, nicht doppelt versichert ist. Mit anderen Worten: Die AHV übernimmt die Grundversorgung für einen gewissen Lohnanteil, und erst das übersteigende Einkommen wird durch Ihre Pensionskasse versichert. Der Koordinationsabzug verhindert somit Doppelzahlungen und koordiniert die Leistungen der 1. und 2. Säule optimal.

Warum ist das wichtig für Sie? Die Höhe des Koordinationsabzugs bestimmt, wie viel von Ihrem Gehalt effektiv in die Pensionskasse einbezahlt wird – und somit, wie viel Altersguthaben Sie aufbauen.

Je höher der Abzug im Verhältnis zu Ihrem Einkommen, desto geringer ist der koordinierte (versicherte) Lohn. Dies wirkt sich direkt auf Ihre Beiträge und späteren Rentenleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod aus. Besonders Teilzeitbeschäftigte und Personen mit tieferen Einkommen spüren die Effekte: Bei ihnen wird trotz BVG-Unterstellung oft nur ein kleiner Lohnanteil versichert, was zu Vorsorgelücken führen kann. Für Berufstätige, die Ihre Altersvorsorge optimieren möchten, ist es daher essenziell zu verstehen, wie der Koordinationsabzug funktioniert und wie Sie gegebenenfalls reagieren können.

Wie wird der Koordinationsabzug berechnet?

Die Berechnung des Koordinationsabzugs ist gesetzlich vorgegeben und orientiert sich an der maximalen AHV-Rente. Aktuell (Stand 2025) entspricht der Koordinationsabzug 7/8 der maximalen AHV-Jahresrente.

Da die maximale AHV-Rente 2025 bei 30’240 CHF pro Jahr liegt, beträgt der Koordinationsabzug 26’460 CHF. (Hinweis: Bis Ende 2024 lag dieser Wert bei 25’725 CHF; er wurde per 1. Januar 2025 angehoben, um der Erhöhung der AHV-Rente Rechnung zu tragen.)

Um Ihren koordinierten Lohn zu ermitteln, ziehen Sie also 26’460 CHF von Ihrem AHV-pflichtigen Jahreslohn ab.

Wichtige Grenzbeträge 2025:

  • Das BVG kennt zusätzlich eine Eintrittsschwelle und Mindestgrenzen. Liegt Ihr Jahreseinkommen unter 22’680 CHF, sind Sie nicht obligatorisch in einer Pensionskasse versichert (Stand 2025). Sobald Ihr Einkommen diese Schwelle überschreitet, wird der Koordinationsabzug angewendet.

  • Sollte Ihr berechneter koordinierter Lohn weniger als 3780 CHF betragen, wird mindestens dieser Mindestbetrag als versicherter Lohn angesetzt. Damit stellt der Gesetzgeber sicher, dass auch Sie als Erwerbstätige knapp über der Eintrittsschwelle einen Mindestbetrag in der 2. Säule versichert haben.

  • Für das obligatorische BVG wird ein Jahreslohn nur bis 90’720 CHF berücksichtigt. Das entspricht einem maximal versicherten (koordinierten) Lohn von 64’260 CHF pro Jahr. Einkommensteile darüber können Sie freiwillig im Überobligatorium versichern lassen, falls das Reglement Ihrer Pensionskasse dies vorsieht.

Einfluss des Koordinationsabzugs auf die Altersvorsorge

Der Koordinationsabzug hat direkten Einfluss auf Ihre berufliche Vorsorge – sowohl auf die Beiträge während des Erwerbslebens als auch auf die Leistungen bei der Pensionierung. Hier einige Aspekte, wie sich der Abzug auswirkt:

  • Höhe der Pensionskassen-Beiträge: Da nur der koordinierte Lohn beitragspflichtig ist, reduzieren sich bei einem hohen Koordinationsabzug die einbezahlten Beiträge. Für Personen mit tiefem Einkommen bedeutet dies, dass ein vergleichsweise kleiner Teil des Lohns in die Pensionskasse fliesst. Die Konsequenz sind ein geringeres Altersguthaben und damit tiefere Altersrenten aus der 2. Säule. Die Auswirkungen des Koordinationsabzugs spüren viele erst beim Blick auf ihren jährlichen Pensionskassenausweis: Der Unterschied zwischen Bruttolohn und versichertem Lohn kann überraschend gross sein.

  • Teilzeitarbeit und mehrere Arbeitgeber: Besonders Teilzeitangestellte sind stärker vom Koordinationsabzug betroffen. In der Regel wird der volle Koordinationsabzug unabhängig vom Beschäftigungsgrad abgezogen. Ähnliches gilt bei mehreren Arbeitgebern: Arbeiten Sie parallel in zwei Teilzeitstellen, wird bei jedem Arbeitsverhältnis der Koordinationsabzug berücksichtigt, sofern Sie die Eintrittsschwelle pro Stelle erreichen. Dies kann dazu führen, dass insgesamt ein grösserer Teil Ihres Erwerbseinkommens unversichert bleibt, als wenn Sie das gesamte Pensum bei einem Arbeitgeber hätten.

  • Auswirkungen auf die Rente und Risikoleistungen: Da Ihr angespartes Altersguthaben in der Pensionskasse niedriger ausfällt, wirkt sich ein hoher Koordinationsabzug letztlich auf die Rentenhöhe im Alter aus. Zusätzlich basieren auch Invaliden- und Hinterbliebenenrenten der Pensionskasse auf dem koordinierten Lohn. Ein geringerer versicherter Lohn bedeutet somit auch tiefere Leistungen im Falle einer Erwerbsunfähigkeit oder für Ihre Angehörigen im Todesfall. Die AHV deckt zwar einen Teil ab, jedoch meist nur bis zu einem gewissen Existenzniveau. Möchten Sie Ihren gewohnten Lebensstandard halten, müssen Sie allfällige Lücken durch eigene Vorsorge (Säule 3a/3b) oder freiwillige Zusatzversicherungen schliessen.

Die Problematik, dass insbesondere Tieflohn- und Teilzeitbeschäftigte wegen des Koordinationsabzugs weniger Rente erhalten, ist auch dem Gesetzgeber bewusst. Geplante Reformen der beruflichen Vorsorge sehen vor, den Koordinationsabzug in Zukunft zu senken oder flexibler zu gestalten. Dies würde bewirken, dass ein grösserer Teil kleinerer Einkommen versichert wäre. Ob und wann diese Änderungen in Kraft treten, bleibt abzuwarten.

Möglichkeiten zur Stärkung Ihrer Vorsorge trotz Koordinationsabzug

Obwohl der Koordinationsabzug gesetzlich festgelegt ist, gibt es verschiedene Ansätze, um seine Auswirkungen auf die Altersvorsorge gezielt zu berücksichtigen. Die folgenden Optionen können je nach individueller Situation dabei helfen, mögliche Vorsorgelücken zu adressieren.

Säule 3a gezielt nutzen

Die gebundene private Vorsorge (Säule 3a) bietet Ihnen die Möglichkeit, gezielt Kapital für den Ruhestand aufzubauen. Als BVG-unterstellte Person können Sie bis zu 7258 CHF pro Jahr (Stand 2025) steuerlich begünstigt einzahlen. Diese Einzahlungen können eine Option darstellen, um jenen Teil Ihres Einkommens zusätzlich abzusichern, der durch den Koordinationsabzug nicht in der 2. Säule versichert ist. Je nach Ihrer Risikobereitschaft besteht zudem die Möglichkeit, das Guthaben innerhalb der 3a in Anlagefonds zu investieren, um potenziell höhere Erträge zu erzielen.

Einkauf in die Pensionskasse prüfen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse in Betracht ziehen – etwa bei Erwerbsunterbrüchen, einem späten Einstieg ins Berufsleben oder nach Lohnerhöhungen. Solche Einkäufe können dazu beitragen, Ihr Altersguthaben zu erhöhen und gewisse Lücken auszugleichen. Zudem sind die einbezahlten Beträge unter bestimmten Bedingungen steuerlich abzugsfähig. Wichtig dabei: Die Gelder sind in der Regel gebunden, und für gewisse Verwendungen gelten Sperrfristen. Eine sorgfältige Prüfung Ihrer individuellen Ausgangslage ist deshalb empfehlenswert.

Vorsorgereglement des Arbeitgebers verstehen

Ein Blick ins Pensionskassen-Reglement kann aufschlussreich sein – besonders für Teilzeitangestellte. Einige Arbeitgeber setzen bewusst einen reduzierten Koordinationsabzug oder passen diesen prozentual an Ihr Pensum an. In manchen Fällen wird sogar auf den Abzug verzichtet, um auch bei tieferen Löhnen eine höhere Versicherungsdeckung zu ermöglichen. Wenn Sie beruflich mobil sind oder sich in einem Branchenwechsel befinden, können Sie dieses Kriterium bei der Wahl eines neuen Arbeitgebers berücksichtigen. Auch im öffentlichen Sektor oder bei Gesamtarbeitsverträgen finden sich teilweise grosszügigere Lösungen. Einige Anbieter setzen bewusst auf Modelle mit minimalem oder gar keinem Koordinationsabzug.

Kapital bei Jobwechsel oder Auszeit gezielt verwalten

Bei einem Stellenwechsel oder einer beruflichen Pause wird Ihr angespartes Pensionskassenguthaben in der Regel auf ein Freizügigkeitskonto übertragen. Damit bleibt das Kapital für Ihre Altersvorsorge reserviert. Es kann sich lohnen, ein Konto zu wählen, das nicht nur sichere, sondern auch renditeorientierte Anlageoptionen bietet. So lässt sich die Zeit zwischen zwei Anstellungen finanziell sinnvoll überbrücken. In vielen Fällen ist es möglich, das Guthaben zu investieren, bis Sie es später wieder in eine neue Vorsorgeeinrichtung einbringen oder bei Ihrer Pensionierung beziehen.

Zusätzliche Vorsorge über die Säule 3b erwägen

Für Personen, die bereits den maximalen Betrag in die Säule 3a einzahlen oder darüber hinaus vorsorgen möchten, bietet die Säule 3b eine flexible Alternative. Hier können unter anderem Sparkonten, Wertschriften, Immobilien oder Lebensversicherungen dazugehören. Im Unterschied zur 3a bestehen keine gesetzlichen Begrenzungen, was Höhe oder Verfügbarkeit betrifft. Die Säule 3b kann deshalb als zusätzliche Vorsorgeform dienen, um Ihre Einkommensanteile zu sichern, die im BVG – etwa aufgrund des Koordinationsabzugs – nicht versichert sind. Eine langfristige Anlagestrategie mit Fokus auf Diversifikation kann Ihnen helfen, Risiken zu steuern und gleichzeitig Renditechancen wahrzunehmen.

Fazit: Koordinationsabzug verstehen und Altersvorsorge stärken

Der Koordinationsabzug mag auf den ersten Blick ein technischer Begriff aus dem Pensionskassenjargon sein, doch für Ihre Altersvorsorge hat er erhebliche Bedeutung. Er bestimmt, welcher Teil Ihres Lohns in der 2. Säule versichert wird, und beeinflusst damit Ihre späteren Rentenleistungen. Besonders wenn Sie Teilzeit arbeiten, mehrere Arbeitgeber haben oder ein eher tiefes Einkommen beziehen, sollten Sie die Auswirkungen des Koordinationsabzugs im Auge behalten. Zusammen mit der AHV (1. Säule) und Ihren privaten Ersparnissen (3. Säule) entscheidet die 2. Säule darüber, ob Sie im Ruhestand finanziell komfortabel leben können.

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